FÜR FOTOREPORTAGEN, VIDEOGRAFIEN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN
VERTRAGSPARTNER
Maria Vetterlein, Fotografin
Pfarrer-Berger-Str. 18
96114 Hirschaid – OT Sassanfahrt
Telefon: 0171-7794111
E-Mail: info@mariavetterlein.de
Internet: www.mariavetterlein.de
Steuernummer – 207/283/10406
Rechtliches, bzw. das sog. „Kleingedruckte“, ist eigentlich nichts, wenn alles gut geht, aber sehr wichtig, wenn etwas falsch läuft. Daher bitte ich den folgenden Absätzen kurz Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten aus diesem Angebot.
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Maria Vetterlein Fotografin (MVF) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von MVF gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. „Fotos bzw. Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von MVF hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
VERTRAGSSCHLUSS/ FINALE BUCHUNG
Grundlage für die Beauftragung ist das jeweilige Angebot von MVF, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von MVF sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von maximal 7 Tagen. Die Beauftragung kommt, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung via E-Mail zustande. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Bei Absage des Termins durch den Auftraggeber wird diese Zahlung einbehalten. Erst mit dem Zahlungseingang der Reservierungsgebühr ist der Termin fest reserviert.
PREISE
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern exkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, da als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. MVF bestätigt den Auftrag und den Betrag per Email. Damit wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Überweisung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MVG und bestätigt dadurch die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MVF initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Email zu erhalten. An- und Abreise von MVF erfolgen jeweils von Sassanfahrt aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Für die An- und Abreise von MVF, wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen km 0,50€. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MVF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MVF eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MVF auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotoalben, Fotoabzüge, etc.) Eigentum von MVF.
AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von MVF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MVF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist MVF oder dessen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. MVF wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. MVF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei MVF und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Online Galerie steht ca. 3 Monate nach Erhalt zum Download der Dateien zur Verfügung. Das Bildmaterial wird ca. 1 Jahr gespeichert, danach wird es gelöscht.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Gegen MVF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens MVF verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch Krankheit von Familienangehörigen von Maria Vetterlein) MVF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von MVF kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. MVF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen. MVF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. MVF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet MVF keinen Ersatz. MVF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei MVF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MVF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von MVF bestätigt worden sind.
NUTZUNGS– & URHEBERRECHTE
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden. Der Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsabschluss ein ausdrückliches Einverständnis, vorausgesetzt es wurden hierzu nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen.
Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, zur kommerziellen Nutzung oder an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung von MVF.
Bei Veröffentlichung der Bilder ist die Urheber Benennung gemäß § 13 UrhG einzuhalten. Dabei reicht z.B. die Nennung “Foto: Maria Vetterlein Fotografie”, ein Link zur Webseite “www.mariavetterlein.de” oder zu dem entsprechenden Social Media Profil “@mariavetterlein.fotografie” aus.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Bildmontage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MVF. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von MVF bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MVF, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
EXKLUSIVRECHT AN HOCHZEITEN
Der Fotograf /Filmer muss der einzige PROFESSIONELLE Fotograf/Filmer am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder, die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.
RÜCKTRITT
MVF behält sich vor, dieses Angebot nach der Angebotsbindefrist von 7 Tagen, vor der finalen Beauftragung, ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
WIDERSPRUCH UND STORNIERUNG
Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs der Terminreservierungsgebühr bei MVF. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MVF nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme als Ausfallshonorar einbehalten. Bereits erbrachte Leistungen, wie geleistete Shootings und Guides werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird ein Shooting/Hochzeit aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.